COVID-19 Schutzkonzept
Unser CV-19 Schutzkonzept sieht unter anderem folgende Massnahmen vor:
1. Tragen von Schutzmasken obligatorisch
2. Sofortige Händedesinfektion nach Betreten der Praxis
3. Fiebermessung nach Betreten der Praxis
4. CV-19 Gesundheitsfragebogen
5. Desinfizierende Mundspüllösung vor Behandlungsbeginn
6. Einhaltung des Abstandes von 1.5m im Wartezimmer
7. Regulierte Einlasskontrolle und reduzierte Personenanzahl in der Praxis
8. Regelmässige Belüftung der Praxisräume
9. Stetige Desinfektion von Oberflächen
Mit unserem CV-19-Schutzkonzept können wir Ihnen Zahnbehandlungen in diesen unkonventionellen Zeiten ermöglichen.